Die Kosten für die Betreuung deines Waldkindes setzen sich aus halbjährlichen fixen Gebühren und entsprechend der von dir gebuchten Betreuungszeiten zusammen.
1. Fixe Kosten:
25 Euro im Halbjahr, zusammengesetzt aus
Der Einzug erfolgt halbjährlich per Lastschrift jeweils Mitte Februar und November.
2. Kosten nach Betreuungszeiten:
Du kannst im Waldkindergarten Lohr e. V. aus den folgenden Betreuungszeiten wählen:
Daraus ergeben sich folgende Gebühren:
Kategorie | < 5 h | < 6 h | < 7 h | < 8 h | < 9 h |
1. Kind | 155 € | 160 € | 165 € | 170 € | 175 € |
2. Kind | 140 € | 145 € | 150 € | 155 € | 160 € |
3. Weitere Kosten
Zur Entlastung der Familien leistet der Freistaat Bayern einen Beitragszuschuss von 100 € nach den Vorgaben des Art. 23. Abs. 3 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), der über die Kommune direkt an den Träger entrichtet wird und zur Entlastung der Eltern dient. Eine anteilige Auszahlung an die Eltern bei geringerer Buchungsstundenzahl erfolgt nicht. Wird die Förderung durch den Freistaat Bayern eingestellt, erfolgt eine Neuberechnung der Elternbeträge. Bei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Förderung nicht erhalten, kann beim Jugendamt ein einkommensabhängiger Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden.
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